
aus welt.de, 4. 7. 2025 zu Männlich
In einem Bußgeldverfahren in Sachsen-Anhalt hat ein Amtsrichter in seinem Urteil durchgehend geschlechtsneutrale Begriffe wie „sachverständige Person“ oder „Tat-tuende Person“ verwendet.
Nota. - Wie mann's macht, isses verkehrt.
JE
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