Freitag, 2. Mai 2025

Den Rechtsstaat politisch verteidigen oder nur noch juristisch?

                                        zu öffentliche Angelegenheiten

Was die Leute reden und was sie tun, ist bekanntlich zweierlei. Und was sie wirklich meinen, ist nochmal was anderes. Wenn eine Partei höchst offiziell auf einem Par-teitag eine offenkundig verfassungfeindliche - bloß -widrig wäre diskutabel - Resolu-tion oder gar ein solches Programm annähme, wäre die Sache klar. Aber so dumm sind selbst die AfDler nicht. Will man also die Wortmeldungen zählen? Man müsste sie doch gewichten. Wonach? Nach der Stellung in der Parteihierachie? Aber auch das wäre nicht konkludent, sagt der Jurist. Diese Leute sind vielleicht faul, aber maulfaul eben nicht. Vor Gericht würden sie vielleicht was andres erzählen.

Es geht ja nicht darum, was sie "meinen", sondern um das, was sie tun - oder wirk-lich täten, wenn man sie ließe. 

Bei der Sozialistischen Reichspartei war das evident: Man identifizierte sie als Nach-folgepartei der NSDAP. Bei der KPD war es nicht ganz so evident, aber man unter-stellte ihr mit gutem Grund, sie wolle in der Bundesrepublik ein politisches Regime wie in der DDR einführen; und das war  verfassungsfeindlich. Ob ihr Verbot recht-lich geboten war oder auch nur politisch klug, ist bis heute strittig. Aber unsere Nachkriegsordnung hat es stabilisiert.

Man müsste der AfD verassungsfeindliche Taten zurechnen können - nicht ein paar untergeordneten Gliederungen, sondern "irgendwie" der ganzen Partei

Die NSDAP ist seinerzeit wiederholt verboten worden - zum Beispiel nach dem Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 in München. Was Vergleichbares kann man der AfD einstweilen nicht anlasten: Das immerhin haben die geltenden Strafgesetze bislang verhindert.

Soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden: Leuten wie denen ist alles zuzu-trauen -? 

Das kann ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht auf seine Kappe nehmen, ohne sich zu desavouieren.

Die Verteidigung des freiheitlichen Rechsstaats ist eine politische Angelegenheit und keine juristische. Sonst würde er wieder einmal kapitulieren. Die Verbotsde-batte untergräbt das Zutrauen zum Rechtsstaat, statt es zu untermauern. 



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