Dienstag, 6. Mai 2025

Was könnte denn daraus werden?

                                     zu öffentliche Angelegenheiten

Nehmen wir an, die Bunderegierung klagte beim Verfassungsgericht auf Verbot der AfD. Sie täte es dann im Namen des Volkes zur Verteidigung der freiheitlich-rechtli-chen Verfassung. Sie täte es nicht im Namen einer momentanen Mehrheit. Ein Ver-bot müsste die Verfassung schützen und nicht die politischen Mehrheiten in diese oder jene Richtung lenken.

Doch ganz frei von pragmatischen Motiven sind juristische Erwägungen nie: Es kann ja sein, dass die Befolgung des Gesetzesbuchstaben die materiale Absicht des Gesetzgebers beschädigt statt ihr zu dienen. Nämlich dass ein Verbot der AfD die politischen Gegebenheiten so verändert, dass die freiheitlich-rechtliche Ordnung der Bundesrepublik daran mehr Schaden nimmt als durch ihren Fortbestand. Die Existenz einer Partei steht in Frage und nicht das Verbot dieser oder jener Meinung.

Dass einer bis ins Mark Nazi ist, kann man ihm nämlich nicht verbieten. Erstens kann man es nicht zweifelsfrei nachweisen, und zweitens kann man es nicht ändern. Man kann ihm verbieten, seine Meinungen öffentlich vorzutragen, und das ist bei uns seit Bestehen dieses Staates der Fall. Über das Wirken der Justiz entscheiden deren jeweilig übergeordneten Instanzen und nicht die öffentliche Meinung alias das gesunde Volksempfinden: Das ist nämlich das Rechtliche an unserer freiheitl-ichen Ordnung.

Es gibt allerdings Stimmungen im Land. Die können die Rechtsprechung beein-flussen; sollten sie nicht. Und umgekehrt auch: Dafür ist sie erst recht nicht da.

Sachlich betrachtet würden etliche MdB-Posten frei. Für die wäre es gut, aber für alle andern?

Man stelle sich vor, die würden dann alle untertauchen. Die alle - die reichen vom Stammtischtorero mit dem großen Maul bis zu dem eventuellen Bombenbastler und -schmeißer: alle gemeinsam im Untergrund! 

Gemeinsam? Im Untergrund würden sie wohl näher aneinander geraten als bei Tageslicht. Und zu Wahlen könnten sie hier und auch da kandidieren, bevor man ihnen nachweisen konnte, dass...

Bedenke: Die NSDAP war mehrmals verboten, bevor ihr Führer - ganz demokra-tisch - Reichskanzler wurde. 

Mit andern Worten, das Kuddelmuddel würde ganz allgemein, der Verdacht und die Bezichtigung würden allgegenwärtig. Was meint ihr wohl, wer davon profitiert? Die Demokratie, indem sie Volkes Stimme wortwörtlich nimmt?

Aber bestimmt nicht der freiheitliche Rechtsstaat, ohne den die Demokratie kein Vierteljahr standhielte.

Was diese Leute gefährlich macht, ist nicht, dass sie Soundoviele in die Parlamente bringen. Sondern dass ihnen die Verteidiger von Freiheit und Recht nicht glaub-würdig entgegentreten. 

Oder sagen wir mit froher Hoffnung: dass ihnen die Verteidiger von Freiheit und Recht bislang nicht glaubwürdig genug entgegengetreten sind.

 


 

 

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