Mittwoch, 6. Dezember 2023

Es gibt noch Richter in Berlin.


aus Tagesspiegel.de, 6. 12. 2023                                                                     zMännlichzu öffentliche Angelegenheiten

Gericht zu umstrittenem Geschlechter-Vortrag:  
Werturteil der Berliner Humboldt-Universität war unzulässig
Die Humboldt-Uni sagte einen Vortrag zur Biologie des Geschlechts ab und kritisierte die eigene Wissenschaftlerin. Das war in dieser Form nicht zulässig, urteilte nun das Verwaltungsgericht.

Nach einem abgesagten Vortrag über die Definition und Anzahl von biologischen Geschlechtern hat die Berliner Humboldt-Universität eine eigene Wissenschaftlerin unzulässigerweise zu pauschal kritisiert. Das entschied das Verwaltungsgericht auf Antrag der Biologie-Doktorandin.

Die Uni hatte 2022 den öffentlichen Vortrag der Klägerin Marie-Lusie Vollbrecht abgesagt – wegen Protesten und einer befürchteten Eskalation. In dem Vortrag anlässlich der „Langen Nacht der Wissenschaften“ wollte sie zur Definition des biologischen Geschlechts referieren. Später begründete die Hochschule in einer Pressemitteilung ihre Entscheidung, bezog sich dabei jedoch auf keine konkrete Äußerung. Es sei daher nicht zulässig gewesen, die „vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren“.

So hatte die Universität erklärt, die Meinungen, die die Biologin in einem „Welt“-Artikel zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Transgender-Streit vertreten habe, „stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“. Diese Äußerung wurde nun vorläufig untersagt. Der fragliche Artikel war vom Lesben- und Schwulenverband als „transfeindliche Hetze“ bezeichnet worden.

Das Gericht erklärte, die Frau sei nach eigenen Angaben in der Folge der Absage massiv angefeindet worden. Die Äußerung der Universität sei geeignet, das Ansehen der Frau herabzusetzen und als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht. Die Äußerung lasse sich so verstehen, als stünde die gesamte Meinung der Doktorandin nicht im Einklang mit dem Leitbild der Uni, das für Respekt und gegen Diskriminierung stehe.

„Diesem Werturteil fehlt es bei objektiver Auslegung der Pressemitteilung an einer trag-fähigen tatsächlichen Grundlage“, so das Gericht. Es sei nicht klar, um welche Meinungen der Frau und welche Werte der Universität es konkret gehe.

Der Titel des Vortrags lautete: „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Der Vortrag wurde später nachgeholt. Das Medienportal Nius hatte zuerst berichtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (Tsp/dpa)

 

Nota. - Mal gut, dass wir bei der Verteidigung der Wissenschaft nicht, wie ... (wann war das doch gleich?) auf unsere Professoren angewiesen sind. Noch gibt es Richter in Berlin. 
JE

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