Samstag, 16. Dezember 2023

Antisemit sein ist nicht verboten.

                                                                  zu öffentliche Angelegenheiten
 
Präsidentin der jüdischen Studenten in Deutschland:
«Studierende, die sich antisemitisch äussern, müssen exmatrikuliert werden»
 
aus nzz.ch, 12. 12. 2023

Hanna Veiler ist Vorsitzende der Jüdischen Studierendenunion Deutschlandund bekleidet kein öffentliches Amt. Sie darf sagen, was sie meint, ohne jemanden um Erlaubnis zu fra-gen. Und muss sich mit jedem messen, der anderer Meinung ist als sie.

 

 

Amerikanische Universtitätspräsidentinnen, so frau und schwarz sie sind, stehen in öffent-licher Verantwortung und haben zu verantworten - freilich nicht allein -, was an ihren Hochschulen geschieht. Wenn dort öffentliche antisemitische Propaganda geduldet wird und unwidersprochen bleibt, darf man wohl die Frage stellen, ob sie ihrem Amt gewachsen sind.

Frau Veiler: Antisemit zu sein ist nicht verboten, selbst in Deutschland nicht. Es ist nicht einmal verboten, es öffentlich zu verkünden. Dabei kommt es freilich auf die Wörter an, derer man sich bedient. Volksverhetzung und Aufruf zu strafbaren Handlungen sind allerdings strafbar und müssen es bleiben; wobei der § 130 StGB die Grenze dessen markiert, was in einem freiheitlichen Rechtsstaat statthaft ist.

Niemand kann von Frau Veiler verlangen, dass sie sich unparteiisch, klug und ausgewogen äußert. Sie ist so frei wie jeder andere. Der Aufruf, Studenten, die sich antisemitisch äußern, zu exmatrikulieren, ist kein Aufruf zur Gewalt oder sonst einer strafbaren Handlung. Nicht Rechtens wäre es allerdings, wenn eine Universitätsleitung ihm Folge leistete.
JE

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