Dienstag, 25. März 2025

Gegenstand ästhetisch-moralischer Urteile sind stets nur Verhältnisse.

Kandinsky                                                     zu Geschmackssachen

Die Ästhetik hat in erster Linie aus dem verwirrenden Gesamteindruck eines zusam-mengesetzten Kunstwerks die einfachen Elemente aufzuweisen, die in ihrer Ver-knüpfung  den Ge-genstand der unmittelbaren und willkürlosen Wertschätzung bilden, die einzig und allein durch ihre klare, durch keinerlei Gefühlserregungen getrübte Vorstellung in dem auffassenden Subjekt hervorrrufen.

Die Ästhetik bedarf also weder weitläufiger Auseinandersetzungen noch eingehen-der Beweise, sie hat lediglich eine angemessene Zusammenstellung dessen zu brin-gen, was gefällt / oder missfällt. Ist dieser Anforderung Genüge geschenen, so wie es z. B. in der Musik im sogenannten Generalbass geschehen ist, so kann sie dann weiterhin das Urteil zu fällen jedem einzelnen selbst überlassen bleiben.

Nun unterliegen aber der ästhetischen Beurteilung nicht nur Verhältnisse von Tö-nen, Farben und Gedanken; es werden sich auch die einzelnen Willensverhältnisse nicht entziehen, deren Wertbestimmung vielmehr als die für den Menschen aller-wichtigste bezeichnet werden muss. Damit betreten wir den Boden der Ethik, die also innerhalb des Rahmens der allgemeinen Ästhetik nicht der Form und Methode nach, sondern nur durch die alles überragende Bedeutung ihres Gegenstandes eine Sondernstellung einzunehmen berechtigt ist.

in: Friedrich Kallauf, Die psychologische Grundlage von Herbarts praktischer Philosophie; Aurich 1893, S. 5f

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