aus FAZ.NET, 7.11.2024 zu öffentliche Angelegenheiten
Ein selbstbewusster demokratischer Rechtsstaat braucht keine Antisemitismus-Resolution. Wer andere wegen ihres So-Seins, etwa wegen ihrer Religion, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts, diskriminiert, verstößt gegen das Grundgesetz. Es hat Lehren aus barbarischer Vergangenheit gezogen, indem es die Würde jedes Menschen vorangestellt und für unantastbar erklärt und die Gleichheit aller vor dem Gesetz verankert hat.
Ganz allgemein und deshalb so eindrücklich. Dass das nicht wenige, Einwanderer wie Einheimische, noch nicht verinnerlicht haben, dass die Verherrlichung von Gewalt und Aufrufe dazu sich vermehrt Bahn brechen, ist erschreckend und eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und für den Staat, sein Instrumentarium zu nutzen.
Jetzt will der Bundestag mit großer Mehrheit klargestellt haben, dass es „auch in den Reihen von Kunst, Kultur und Medien“ keinen Platz für Antisemitismus gebe, wie ein CDU-Abgeordneter sagte. Schön wär’s. Wenn diese Art der Selbstvergewisserung hilft, dann ist das gut. Aber solche Entschließungen nähren die Illusion, man könne Vorurteile und Hass wegverfügen. Und was für „Gesetzeslücken“ sollen geschlossen werden? Ja, das Recht muss konsequent angewendet werden. Fälle von Antisemitismus in Wissenschaft und Kunst sind dann doch nicht so häufig und erkennbar. „Im Zweifel für die Freiheit“ bleibt auch hier die richtige Maxime.
Nota. - Dass mancher die obligate Bekenntnislitanei nicht mehr hören konnte, war ärgerlich. Doch dass sie Auschwitz usw. zu einem Fliegenschiss trivialisiert hat, ist mehr als ein Ärgernis: Es ist eine Sepsis, die ausgebrannt werden muss - und nicht gepflegt, wie von dieser Resolution.
Es ist, als hätten ihre eigentlichsten Gegner sie ausgeheckt.
JE
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