Sonntag, 18. Februar 2024

"Hass steht nicht auf unserer Gästeliste"

                                      zu öffentliche Angelegenheiten

Die Verlotterung der Rede folgt der Verlotterung des Denkens, nicht umgekehrt.

Obiges Schmuckstück trug ein Starlet bei der Eröffnung der Berlinale, obige Über-schrift setzte die Badische Zeitung aus Freiburg hinzu: Passt wie die Faust aufs Auge.

Zur selben Zeit zitiert der Tagesspiegel den Präsidenten Ziegler von der Freien Universität: „Antisemiten laufen nicht ungehindert über den Campus“ - als Echo auf die vielen Forderungen, Antisemiten von der FU zu exmatrikulieren

Nun ist Antisemitismus nicht als besonderes Kennzeichen in den Personaldoku-menten vermerkt, und selbst wenn: Die werdem  beim Betreten des Universitätsge-ländes ja noch nicht kontrolliert. Es ist, daran muss derzeit nach allen Seiten hin erinnert werden, in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht untesagt, Antisemit zu sein. Ja, nicht einmal, es zu sagen! Bei letzterem gibt es freilich Grenzen - es kommt nämlich immer noch darauf an, wie. Volksverhetzung ist nach §130 StGB ein Straf-tatbestand und ist ggf. mit polizeilichen Mitteln zu unterbinden; und Körperverlet-zung sowieso. Wenn eine Hochschule beschließt, einen gerichtlich verurteilten Täter rauszuschmeißen, ist das ganz in Ordnung und empfehlenswert. Ein freiheitlicher Rechtsstaat ist einer, in der Recht gilt.

Das ausgerechnet die, die ihn klangvoll zu verteidigen vorgeben, zynisch darauf pfeifen, sobald es ihrem Geltungswillen frommt, hat unsern Rechtsstaat so nach-haltig untergraben, wie es DDR-Nostalgie und AfD gemeinsam nicht vermocht hätten.

Was allen Rassismus und den Antisemitismus insbesondere angeht, denk Dir, lieber Leser, Deinen Teil selber.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Blog-Archiv

Pausen sind gut und nötig; der Pausenhof ist ein Übel.

                                                          aus Levana, oder Erziehlehre Die Schule ist ein Ort, der Kinder in einer so ...