Montag, 14. November 2022

Kulturelle Aneignung.

                                                                  zu öffentliche Angelegenheiten

Der erste Zweck einer Kultur mag es sein, ihre Träger ihrer Zusammengehörigkeit zu ver- gewissern. Ihr zweiter Zweck ist aber gewiss, ins Erbe der Menschheit einzugehen.

Das ist als eine historische Abfolge zu verstehen. Ist die erste Aufgabe erfüllt, tritt die zwei-te in den Vordergrund. Hatten die Rastafarians genügend Zeit, die Jamaikaner ihrer pp. Iden-tität zu versichern? Dann darf sich ein jeder auf der Welt zu Dreadlocks und Reggae beken-nen. Jamaica nützt das, und schwarz müssen sie auch nicht alle sein. Der Negus, der in ih-rem Glauben die Hauptrolle spielt, war ziemlich hellhäutig.



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